Jede Gesellschaft, die auf dem Gebiet der Republik Bulgarien tätig ist, hat eine Reihe von Verpflichtungen, die in Normativen zugrundegelegt sind, für Einreichen von Information an die Nationale Agentur für Einnahmen, das Nationale Versicherungsinstitut und andere Institutionen, mittels Erklärungen oder statistischen Formen. Wir sorgen dafür, dass sie entsprechend in den gesetzlich festgelegten Fristen dafür eingereicht werden.

  • Ust-/ VIES-Erklärungen;
  • Intrastat ;
  • Quartalserklärungen nach dem Gesetz über die Einkommensbesteuerung der Körperschaften und dem Gesetz über die Einkommensbesteuerung natürlicher Personen für einbehaltene Steuern;
  • Jährliche Steuererklärungen nach dem Gesetz über die Einkommensbesteuerung der Körperschaften und dem Gesetz über die  Einkommensbesteuerung natürlicher Personen;
  • Jahreserklärungen nach dem Gesetzbuch über Steuer- und Sozialversicherungsverfahren;
  • Erklärungen und statistische Formen für die Bulgarische Nationalbank;
  • statistische Information an das Nationale Institut für Statistik;
  • Erklärungen über erworbene Immobilien/Fahrzeuge an die Gemeinden;
  • Dokumente für die Anwendung des Abkommens über Vermeidung der Doppelbesteuerung;